Regionalbudget - Kleinprojekte
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat für die LEADER Region Nordvorpommern 200.000 € GAK Mittel für 2022 für die Umsetzung von Kleinprojekten beantragt.
Dadurch können Antragsteller gem. GAK-RBFöRL MV eine 80%ige Förderung Ihrer Kleinprojekte mit einem maximalen Gesamtinvestitionsvolumen von 20.000 € erhalten. Hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zweckbindungsfrist beträgt 3 Jahre. Die Kleinprojekte müssen einen Beitrag zur Umsetzung der LEADER Strategie leisten. Eigenmittel müssen beim Antragsteller gesichert und monetär vorhanden sein.
Antragsteller
Antragsteller können sein
- natürliche Personen und Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Förderfähigkeit
gefördert werden Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben nicht höher als 20.000 € sind und die der Umsetzung der LEADER Strategie der Lokalen Aktionsgruppe Nordvorpommern e. V. beitragen
- Bauvorhaben
- Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen
- Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation
- konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen
- Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation
- Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware
- Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken
Antragsverfahren
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bis zum 31.01.2022 beim Regionalmanagement ein.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag Regionalbudget (Antrag Regionalbudget Kleinprojekte)
- Bezug zur LEADER Strategie (Anlage 1 zum Antrag Regionalbudget Kleinprojekte)
- ggf. seperate Projektbeschreibung
- Fotos, Pläne etc.
- Kostenaufstellung (unterlegt mit einem Angebot oder einer qualifizierten Kostenschätzung)
- bei wirtschaftlicher Tätigkeit: De-minimis Erklärung
- bei kommunalen Antragstellern:
- aktueller Rubikon Auszug (falls Rubikon rot oder orange, Stellungnahme der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde)
- Erklärung VV-K Nr. 1.1.2
Der Vorstande des LAG Nordvorpommern e. V. wird die eingereichten Kleinprojekte Ende Mai bewerten. Aufgrund der Bewertung wird eine Proioritätenliste erstellt. Die Projekte, die innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets liegen, können nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides in die Umsetzung gehen.
Dokumente:
Förderrichtlinie GAK-RBFöRL MV
Antrag Regionalbudget Kleinprojekte