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Veranstaltungen

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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist als oberstes Organ des Vereins für Beschlüsse über alle wichtigen Angelegenheiten zuständig. Sie beschließt die Grundsätze der Vereinsarbeit, wählt alle 3 Jahre den Vorstand und ist das maßgebliche Entscheidungsgremium hinsichtlich der Priorisierung und Förderung von Projekten. Sie beschließt jährlich im Herbst über die Prioritätenliste für das Folgejahr.

 

Hier finden Sie immer den aktuellen Termin der nächsten Mitgliederversammlung.

 

Die Mitgliedschaft im Verein steht prinzipiell allen Gebietskörperschaften, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Vereinen und Unternehmen offen, die die Ziele des Vereins fördern wollen. Bei allen Beschlüssen zu Auswahlentscheidungen für die LEADER-Förderung ist jedoch sicherzustellen, dass weder Behörden noch einzelne Interessengruppen mehr als 49% der Stimmrechte besitzen und mindestens 50% der Stimmberechtigten der Gruppe der „Wirtschafts- und Sozialpartner oder sonstigen Vertreter der Zivilgesellschaft“ angehören. Momentan stellt sich die Verteilung der Interessengruppen wie folgt dar:

 

43    Öffentliche Partner  
14    Wirtschaftspartner
21    Sozialpartner   
14    natürliche Personen
3     Fördermitglieder

 

  • maßgebliches Entscheidungsgremium hinsichtlich der Projektförderung
  • erstellen einer Prioritätenliste
  • Beschluss von Projekten, Förderhöhen und evtl. Auflagen
  • Beschluss der Grundsätze der Vereinsarbeit
  • Aufnahme und den Ausschluss von ordentlichen und fördernden Vereinsmitgliedern
  • Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge / Beschluss über die Beitragsordnung
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen/ Vereinsauflösung
  • Entgegennahme des Jahresberichts und Rechnungsprüfungsberichts
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl der Mitglieder der Vorstände sowie der Rechnungsprüfer