Mindestvoraussetzungen
Um einen Projektantrag stellen zu können muss Ihr Vorhaben folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Projekt trägt zur Umsetzung der Strategie bei und erfüllt mindestens ein Entwicklungsziel in einem Handlungsfeld
- Fristgerechte Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Regionalmanagement bis zum 15.08. des Jahres
- mit der Maßnahme/dem Projekt wurde noch nicht begonnen
- beantragte Förderung muss mindestens 2.500 € betragen
- Erreichung eines Mindestgrad der Erfüllung der Projektauswahlkriterien von 45 % auf den Bewertungsbögen
- Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung eines der Ziele gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
- Sicherung der nationalen Kofinanzierung - 10 % der Fördersumme müssen durch einen öffentlich kontrollierten Haushalt erbracht werden z. B. Gemeinde oder Kirche. Wenn diese Kofinanzierungsmittel nicht erbracht werden können, hat der Antragsteller die Möglichkeit sich auf die Landesmittel zu bewerben. Dafür benötigt die LAG Nordvorpommern einen Negativbescheid der Gemeinde/Kirche